Bedingungen bei Stornierung, Verschiebungen und No-Shows:
Jede Buchung kann bis neun Tage vor dem gewählten Termin kostenfrei umgebucht werden. Im Falle einer zweiten Verschiebung der Headshot-Session ist die Reservationsgebühr in Höhe von CHF 99.– in jedem Fall nochmals fällig.
– 9 Tage und mehr vor dem Termin = kostenfrei
– 7 Tage und mehr vor dem Termin = 20 % der Session-Fee
– 5 Tage vor dem Termin = 33 % der Session-Fee
– 72 Stunden vor dem Termin = 50 % der Session-Fee
– 48 Stunden vor dem Termin = 75 % der Session-Fee
– 24 Stunden vor dem Termin = 100 % der Session-Fee
Bei einer Buchung einer Visagistin gelten obige Stornierungs- und Verschiebungs-Bedingungen zusätzlich für das Honorar der Visagistin.
Erscheint der/die KundeIn zu spät zur gebuchten Headshot-Session, kann die entgangene Zeit nicht nachträglich eingefordert werden. Jede Headshot-Session hat ein Zeitlimit von drei Stunden. Nicht-Erscheinen bzw. No-Shows von Kunden werden zu 100% verrechnet. Terminverschiebungen – auch kurzfristige – im Falle einer möglichen COVID19-Infektion oder einer verodneten Quaratäne verrechnen wir selbstverständlich nicht.
Abgabe der Bilder
Mit Bezahlung der Session-Fee ist noch kein Bild inkludiert. Der/die Kunde/In erhält alle gekauften Bilder hochauflösend und ohne Wasserzeichen als JPEG-Datein. Die Bilder werden mittels Online-Gallery übermittelt, welche ein Jahr lang nach dem Shootingtermin online zugänglich bleibt. Die HeadShot Factory übermittelt keine unretouchierten und/oder nicht gekaufte Bilder, da die Retouche ein wichtiger Prozess ist und unretouchierte Bilder ein unfertiges Produkt darstellen.
Löschung der Bildern
Alle Bilder, welche der/die KundIn nach der Headshot-Session nicht erworben hat, werden nach zwei Wochen endgültig gelöscht.
Speicherung und Nutzung personenbezogener Daten:
Mit der Buchung sowie der Teilnahme am Shooting anerkennt die fotografierte Person, dass damit die HeadShot Factory den Auftrag erfüllen kann, personenbezogene Daten wie Fotografien bzw. elektronische Fotodateien, Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, usw. elektronisch bei ihm lokal und wo nötig online gespeichert werden dürfen.
Ebenfalls anerkennt die fotografierte Person, dass die erstellten Fotografien mit Drittparteien für die Erbringung der Leistung eventuell via Internet übermittelt und geteilt werden müssen. Drittparteien werden für Leistungen eingesetzt, welche nicht direkt oder nur teilweise von der HeadShot Factory erbracht werden können (z.B. externe Bildbearbeitung, Bilder–Proofing, Off-Site Backup-Lösungen usw.). Drittparteien sind ebenfalls vertraglich dazu verpflichtet, diese Daten nur für die damit verbundene Dienstleistung zu verwenden und dürfen diese nur während der Erbringung der Leistung speichern und nicht an weitere Parteien weitergeben.
Verwendung der Bilder seitens der HeadShot-Factory:
Mit der Buchung der Headshot-Session sowie der Teilnahme am Shooting erlaubt die fotografierte Person der HeadShot Factory, die Fotos für eigene Werbezwecke einzusetzen. Diese umfasst insbesondere die Veröffentlichungen zu Portfolio-Zwecken auf der eigenen Website, in sozialen Medien sowie in Druckerzeugnissen wie beispielsweise Flyer. Die Weitergabe der Bilder und personenbezogener Daten an Dritte für kommerzielle oder werbliche Zwecke durch die Headshot Factory ist hingegen untersagt und somit ausgeschlossen.
Nutzungsrechte der Bilder seitens des/der Kunden/In
Kunden dürfen ihre Bilder im privaten Rahmen ohne zeitliche und örtliche Lizenz einsetzen. Auch eine Weitergabe der Bilder an den Arbeitgeber für interne und externe Kommunikation ist mit der Session-Fee inkludiert. Bei redaktionellem Einsatz der Bilder (intern und extern) muss die HeadShot Factory als Bildautor genannt werden (z.B.: Bild: HeadShot Factory).
Jedoch ist die kommerzielle Weitergabe (kostenlos oder kostenpflichtig) der Bilder an Drittparteien ist nicht erlaubt bzw. erst nach Einwilligung der HeadShot Factory und einer allfälligen Lizenzierung. D.h. die Bilder dürfen für jegliche Form von Werbung (kommerziell sowie politisch) nicht eingesetzt werden.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben die Nutzungsrechte der Bilder bei HeadShot Factory / Pascal Landert. Das Urheberrecht kann gemäss Schweizer Recht nicht übertragen werden.